Beiträge
Wenn Sie Mitglied in der Tennisabteilung der SG Dornheim werden wollen, müssen Sie mit folgenden Beiträgen rechnen:
1.
Mitgliedschaft in der SG Dornheim
(ist Voraussetzung für
eine Mitgliedschaft in der Tennisabteilung)
Beitragsätze pro Monat | ab 1. Juli 2007 | |
Erstmitglied | 9,00 | |
Zweitmitglied | 6,00 | |
Erst-, Zweit- und Drittmitglied im Familienverbund | 18,00 | |
Passive Mitgliedschaft | 5,00 | |
Ehrenmitgliedschaft mindestens | 3,00 |
Bei Erreichen des 21. Lebensjahres wird die Erstmitgliedschaft zugrunde gelegt.
Diese Beiträge werden von der SG Dornheim direkt und bargeldlos mittels Lastschrifteinzugsverfahren eingezogen.
Eine
Ermäßigung kann für Personen in Ausbildung,
für
Personen über 21 Jahre ohne eigenes Einkommen und in
persönlichen
Härtefällen auf schriftlichen Antrag,
gewährt werden.
Die Weiterführung im Familienverbund oder
Ermäßigung kann für die Zeit der
Ableistung des Wehr- bzw. Zivildienstes auf schriftlichen Antrag
erfolgen.
2. Mitgliedschaft in der Tennisabteilung
Beitragsätze pro Jahr | EURO | |
Aufnahmegebühr | keine | |
Zusatzbeitrag
Erwachsene Erstmitglied |
70,00 | |
Zusatzbeitrag Erwachsene Ehepaare und Lebensgemeinschaften (pro Person) | 63,00 | |
Ermäßigter Beitrag (z.B. Schüler, Studenten, Azubis u.ä.), auf Antrag |
35,00 | |
Passives
Mitglied (fühlt sich der Tennisabteilung verbunden, spielt aber kein Tennis) |
17,50 |
Eigenanteil Eltern zum Jugendtraining (Härtefälle erhalten Ermäßigung auf Antrag) |
siehe Anlage zur Tennisordnung |
Diese Beiträge werden von der Tennisabteilung direkt und bargeldlos mittels Lastschrifteinzugverfahren eingezogen.
3. Weitere Hinweise
Bei wiederholter Unterlassung der Beitragszahlung erfolgt der Vereinsauschluss.
Die
Kündigung der Mitgliedschaft kann nur schriftlich
erfolgen.
Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Quartalsende.